Ja.
Wenn Sie unverschuldet geschädigt wurden, dürfen Sie selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen.
Sie müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Warum wir anders arbeiten als klassiche Gutachter. Unser System zur Sicherung Ihrer vollen Entschädigung!
Viele Geschädigte verlieren Geld, weil Sie...
Das Ergebnis?
Zu niedrige Regulierung.
Wir haben unseren gesamten Ablauf genau darauf ausgerichtet, das zu verhindern.
Wir arbeiten nach einem klaren 3 Schritt System!
SCHRITT 1
schnelle Beweissicherung
Ein Schaden verändert sich.
Deshalb erhalten Sie bei uns innerhalb von 48 Stunden einen Vor-Ort-Termin.
Je früher dokumentiert wird, desto stärker ist Ihre Position.
SCHRITT 2
Schadenaufnahme vor Ort
Wir erfassen nicht nur eine Schätzung, sondern:
Reparaturkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall
Restwert
alle relevanten Nebenkosten
Kein verkürzter Werkstattbericht.
Sondern ein unabhängiges, vollständiges Gutachten.
SCHRITT 3
Unabhängigkeit ohne Interessenskonflikt
Wir arbeiten nicht für Versicherungen.
Nicht für Werkstätten.
Sondern ausschließlich für Sie.
Das ist kein Marketing-Satz.
Das ist entscheidend für das Ergebnis.
Jetzt vor-Ort Termin schnell und einfach sichern!
Dauer: 60 Sekunden
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Fertig.
Ein unabhängiges Gutachten entscheidet häufig über mehrere hundert oder tausende Euro Unterschied.
Nicht weil Schäden größer gemacht werden.
Sondern weil sie vollständig dokumentiert werden.
Vor-Ort statt Werkstatt Bindung
Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht in eine bestimmte Werkstatt bringen.
Wir kommen zu Ihnen:
nach Hause
zum Arbeitsplatz
zur Werkstatt
Schnell. Direkt. Unkompliziert.
Kosten? Bei Haftpflicht nicht für Sie.
Wenn Sie unverschuldet geschädigt wurden, trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Sie gehen kein finanzielles Risiko ein.
Struktur statt Zufall
Unser Ablauf ist kein Zufall.
Er ist darauf ausgelegt:
Zeitverluste zu vermeiden
Ansprüche vollständig zu erfassen
Unsicherheiten zu reduzieren
den Prozess für Sie klar und nachvollziehbar zu machen
FAQ
Häufige Fragen nach einem unverschuldeten Unfall
Ja.
Wenn Sie unverschuldet geschädigt wurden, dürfen Sie selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen.
Sie müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten.
Für Sie bedeutet das:
Keine eigenen Gutachterkosten.
Meistens nicht.
Ein Kostenvoranschlag enthält nur Reparaturkosten.
Ein Gutachten berücksichtigt zusätzlich:
Wertminderung
Nutzungsausfall
Restwert
Nebenkosten
Das macht oft den Unterschied.
Ein vollständiges Gutachten kann enthalten:
Reparaturkosten
Wertminderung
Nutzungsausfall
Restwert
Reparaturdauer
Ziel: vollständige Dokumentation.
Den Termin in der Regel innerhalb von wenigen Minuten.
Die vollständige Bearbeitung Ihres Falles in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Schnell. Unkompliziert. Vor Ort.
Als Faustregel:
Ab ca. 750–1.000 € Schadenhöhe ist ein Gutachten sinnvoll.
Wenn Sie unsicher sind, sagen wir es Ihnen ehrlich.
Weil Beweise mit der Zeit schlechter werden.
Je schneller dokumentiert wird, desto besser sind Ihre Ansprüche abgesichert.
Nein.
Sie haben freie Werkstattwahl.
Wir kommen zu Ihnen – vor Ort.
Nein.
Ein unabhängiger Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
Das Gutachten wird erstellt und an die Versicherung übermittelt.
Nun liegt es an der gegnerischen Versicherung den Fall zu bearbeiten.
Sie erhalten eine klare Dokumentation.
